Start · AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Prestigious Cars – Exclusive Automobile, Inhaber Burak Yilmaz, Kreuzwegäcker 14, 71711 Steinheim an der Murr. Stand: Oktober 2026.
§ 1 Geltungsbereich und Begriffe
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Prestigious Cars – Exclusive Automobile, Inhaber Burak Yilmaz, Kreuzwegäcker 14, 71711 Steinheim an der Murr (nachfolgend „Verkäufer“ bzw. beim Ankauf „Ankäufer“) und seinen Kunden über den Verkauf gebrauchter Kraftfahrzeuge, den Ankauf und die Inzahlungnahme von Fahrzeugen sowie damit zusammenhängende Leistungen (Probefahrt, Aufbereitung, Hauptuntersuchung vor Übergabe, Vermittlung von Finanzierungen und Gebrauchtwagengarantien, Zulassungsservice, Mietwagen).
(2) Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). Unternehmer ist jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). Kunde ist sowohl der Verbraucher als auch der Unternehmer.
(3) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Verkäufer ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
(4) Individuelle Vereinbarungen, insbesondere im verbindlichen Kaufvertrag, in der Bestellung oder im Ankaufvertrag, haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Fahrzeugangebote, Beschreibung und Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Fahrzeugen auf dieser Website, auf mobile.de und in anderen Medien ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots. Zwischenverkauf bleibt vorbehalten.
(2) Angaben in Inseraten (z. B. Laufleistung, Erstzulassung, Ausstattung, Vorbesitzer) beruhen auf den Unterlagen und Angaben des Vorbesitzers bzw. des Herstellers, soweit sie nicht ausdrücklich vom Verkäufer zugesichert werden. Verbindlich ist die Fahrzeugbeschreibung im Kaufvertrag. Abbildungen, die als „KI-Visualisierung“ gekennzeichnet sind, dienen nur der Gestaltung und zeigen nicht den konkreten Zustand eines angebotenen Fahrzeugs.
(3) Der Kaufvertrag kommt zustande, wenn der Kunde die verbindliche Bestellung bzw. den Kaufvertrag unterzeichnet und der Verkäufer die Annahme in Textform bestätigt oder das Fahrzeug übergibt. Der Kunde ist an seine Bestellung zehn Tage gebunden.
(4) Die Anfrage- und Ankauf-Assistenten dieser Website erzeugen lediglich eine unverbindliche Anfrage (E-Mail oder Telefonat). Ein Vertrag kommt dadurch nicht zustande.
(5) Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen des Kaufvertrags sollen in Textform festgehalten werden.
§ 3 Preise und Steuern
(1) Gegenüber Verbrauchern sind alle angegebenen Preise Gesamtpreise einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
(2) Je nach Fahrzeug wird die Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen (Regelbesteuerung) oder das Fahrzeug unterliegt der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG; im zweiten Fall wird keine Umsatzsteuer ausgewiesen. Die Besteuerungsart ist im Inserat bzw. im Kaufvertrag angegeben.
(3) Nicht im Kaufpreis enthalten sind, sofern nicht ausdrücklich vereinbart: Zulassungs- und Kennzeichenkosten, Überführung, Transport, Kurzzeit- oder Exportkennzeichen sowie Kosten einer auf Wunsch des Kunden durchgeführten Hauptuntersuchung oder Begutachtung.
§ 4 Zahlung
(1) Der Kaufpreis und die Preise für Nebenleistungen sind spätestens bei Übergabe des Fahrzeugs und Aushändigung der Fahrzeugpapiere fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
(2) Zahlung erfolgt per Überweisung (Zahlungseingang vor Übergabe) oder in bar bei Übergabe. Bei Barzahlungen ab 10.000 € ist der Verkäufer nach dem Geldwäschegesetz verpflichtet, die Identität des Käufers anhand eines amtlichen Ausweises festzustellen.
(3) Bei Finanzierung über eine Bank richtet sich die Zahlung nach dem Darlehensvertrag; der Kaufvertrag steht in diesem Fall unter der Bedingung der Kreditzusage, soweit dies vereinbart ist.
(4) Gegen Ansprüche des Verkäufers kann der Kunde nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertrag beruht.
§ 5 Eigentumsvorbehalt
(1) Das Fahrzeug bleibt bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus dem Kaufvertrag Eigentum des Verkäufers.
(2) Die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) wird erst nach vollständiger Zahlung ausgehändigt. Wird das Fahrzeug finanziert, erhält die finanzierende Bank die Zulassungsbescheinigung Teil II nach deren Vorgaben.
(3) Während des Eigentumsvorbehalts darf der Käufer das Fahrzeug weder veräußern noch Dritten zur Nutzung überlassen oder verpfänden. Bei Zugriffen Dritter (z. B. Pfändung) hat er den Verkäufer unverzüglich zu benachrichtigen.
(4) Gegenüber Unternehmern gilt der Eigentumsvorbehalt zusätzlich für Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung.
§ 6 Übergabe, Abnahme und Annahmeverzug
(1) Die Übergabe erfolgt am Sitz des Verkäufers zum vereinbarten Termin. Vereinbarte Leistungen vor Übergabe (z. B. Aufbereitung, Hauptuntersuchung, Zulassung) werden bis dahin erledigt.
(2) Der Käufer ist verpflichtet, das Fahrzeug innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige abzunehmen. Holt er es nicht ab, kann der Verkäufer nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen.
(3) Verlangt der Verkäufer Schadensersatz, beträgt dieser pauschal 10 % des Kaufpreises. Dem Käufer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist; dem Verkäufer bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
(4) Während des Annahmeverzugs kann der Verkäufer ortsübliche Standkosten berechnen. Die Gefahr des zufälligen Untergangs geht mit Annahmeverzug auf den Käufer über.
(5) Wird das Fahrzeug auf Wunsch des Käufers versandt oder überführt, geht die Gefahr gegenüber Unternehmern mit Übergabe an die Transportperson über; gegenüber Verbrauchern erst mit Übergabe an den Käufer.
§ 7 Lieferfristen und Verzug des Verkäufers
(1) Vereinbarte Liefer- oder Übergabetermine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Überschreitet der Verkäufer einen unverbindlichen Termin um mehr als sechs Wochen, kann der Käufer ihn in Textform zur Übergabe auffordern; mit Zugang der Aufforderung gerät der Verkäufer in Verzug. Die gesetzlichen Rechte des Käufers bleiben unberührt.
(3) Höhere Gewalt oder vom Verkäufer nicht zu vertretende Störungen (z. B. Verzögerungen bei Zulassungsstellen oder Prüforganisationen) verlängern Termine um die Dauer der Störung.
§ 8 Sachmängelhaftung gegenüber Verbrauchern
(1) Gegenüber Verbrauchern gelten die gesetzlichen Mängelrechte (§§ 434 ff. BGB) mit den folgenden Abweichungen.
(2) Bei gebrauchten Fahrzeugen verjähren Ansprüche wegen Sachmängeln ein Jahr nach Übergabe, wenn der Käufer vor Abgabe seiner Vertragserklärung von dieser Verkürzung eigens in Kenntnis gesetzt und sie im Kaufvertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart wurde (§ 476 Abs. 2 BGB). Andernfalls gilt die gesetzliche Frist von zwei Jahren.
(3) Weicht das Fahrzeug von den objektiven Anforderungen ab (z. B. altersbedingter Verschleiß, Vorschäden, fehlende Ausstattung), gilt dies nur als vereinbart, wenn der Käufer vor Vertragsschluss eigens darüber informiert wurde und die Abweichung im Kaufvertrag ausdrücklich und gesondert vereinbart ist (§ 476 Abs. 1 S. 2 BGB).
(4) Natürlicher, alters- und laufleistungsbedingter Verschleiß sowie Verschleißteile (z. B. Reifen, Bremsbeläge, Kupplung, Batterie) stellen für sich keinen Mangel dar, soweit der Zustand dem Alter und der Laufleistung des Fahrzeugs entspricht.
(5) Die Verkürzung der Verjährung gilt nicht für Schadensersatzansprüche wegen Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Pflichtverletzung, bei arglistig verschwiegenen Mängeln und bei einer Garantie für die Beschaffenheit.
§ 9 Sachmängelhaftung gegenüber Unternehmern
(1) Gegenüber Unternehmern erfolgt der Verkauf gebrauchter Fahrzeuge unter Ausschluss jeglicher Sachmängelhaftung, soweit im Kaufvertrag nichts anderes vereinbart ist.
(2) Der Ausschluss gilt nicht bei Arglist, bei einer übernommenen Beschaffenheitsgarantie sowie für Schadensersatzansprüche nach § 13 (Haftung). Die Untersuchungs- und Rügepflicht nach § 377 HGB bleibt unberührt.
§ 10 Abwicklung von Mängelansprüchen
(1) Ansprüche wegen Sachmängeln sind beim Verkäufer geltend zu machen. Der Käufer soll Mängel möglichst unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzeigen.
(2) Zur Nacherfüllung ist das Fahrzeug nach Absprache in der Werkstatt des Verkäufers oder einem von ihm benannten Fachbetrieb vorzuführen. Ist das Fahrzeug wegen eines Mangels nicht fahrbereit oder befindet es sich mehr als 100 km vom Verkäufer entfernt, stimmt sich der Käufer vorab mit dem Verkäufer über die nächstgelegene Werkstatt ab.
(3) Ersetzte Teile gehen in das Eigentum des Verkäufers über.
§ 11 Gebrauchtwagengarantie
(1) Eine Gebrauchtwagengarantie (in der Regel 12 Monate, europaweit, für Fahrzeuge bis 10 Jahre; auf Wunsch bis 36 Monate) wird gesondert vereinbart und von einem Garantiegeber erbracht. Umfang, Laufzeit, Ausschlüsse und Abwicklung ergeben sich ausschließlich aus den Garantiebedingungen, die der Käufer mit dem Kaufvertrag erhält.
(2) Die Garantie besteht neben den gesetzlichen Mängelrechten und schränkt diese nicht ein.
§ 12 Gutachten, Hauptuntersuchung und Aufbereitung
(1) Auf Wunsch lässt der Verkäufer das Fahrzeug vor dem Kauf von einem unabhängigen Sachverständigen prüfen (TÜV-Gebrauchtwagenzertifikat oder Gutachten) oder führt vor der Übergabe eine Hauptuntersuchung durch. Art, Zeitpunkt und Kosten werden im Kaufvertrag festgehalten.
(2) Ein Gutachten beschreibt den Zustand zum Zeitpunkt der Prüfung; es ist keine Garantie des Verkäufers. Bei der Probefahrt darf der Kunde das Fahrzeug nach Absprache auf eigene Kosten bei einer Werkstatt, dem TÜV oder der DEKRA prüfen lassen.
§ 13 Haftung
(1) Der Verkäufer haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei Übernahme einer Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
(2) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
(3) Diese Beschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Verkäufers.
§ 14 Ankauf und Inzahlungnahme
(1) Die Bewertung eines Fahrzeugs ist kostenfrei und unverbindlich. Online, telefonisch oder per E-Mail genannte Preise sind Schätzungen. Ein Ankauf- oder Anrechnungspreis wird erst nach Besichtigung und Probefahrt im Ankaufvertrag verbindlich vereinbart.
(2) Der Kunde versichert, dass das Fahrzeug sein Eigentum ist, frei von Rechten Dritter ist (oder eine Restfinanzierung offengelegt wird) und dass seine Angaben – insbesondere zu Unfallschäden, Laufleistung, Anzahl der Halter, Wartung, Fahrzeugpapieren und bekannten Mängeln – vollständig und richtig sind.
(3) Erweisen sich diese Angaben als unrichtig, kann der Ankäufer den Preis entsprechend mindern, vom Vertrag zurücktreten oder Schadensersatz verlangen; bei Arglist zusätzlich anfechten.
(4) Bei der Inzahlungnahme wird der vereinbarte Anrechnungspreis auf den Kaufpreis des neu erworbenen Fahrzeugs angerechnet. Das in Zahlung gegebene Fahrzeug ist mit allen Schlüsseln, beiden Teilen der Zulassungsbescheinigung, Serviceheft und vorhandenem Zubehör spätestens bei Übergabe des neuen Fahrzeugs zu übergeben. Bis dahin trägt der Kunde die Gefahr; eine wesentliche Verschlechterung (z. B. neuer Schaden, deutlich höhere Laufleistung) berechtigt zur Neubewertung.
(5) Eine bestehende Finanzierung wird nach Absprache abgelöst; der Ablösebetrag wird mit dem Ankauf- bzw. Anrechnungspreis verrechnet.
(6) Bei Barauszahlung ab 10.000 € gilt die Identifizierungspflicht nach dem Geldwäschegesetz. Ein Ankauf von Fahrzeugen ohne gültige Ausweis- und Fahrzeugpapiere findet nicht statt.
§ 15 Probefahrt
(1) Probefahrten sind nach Terminabsprache möglich. Der Interessent legt einen gültigen Führerschein und einen amtlichen Lichtbildausweis vor und unterzeichnet eine Probefahrtvereinbarung.
(2) Der Interessent haftet für Schäden, die er während der Probefahrt vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, sowie für Verstöße gegen Verkehrsvorschriften (Bußgelder). Einzelheiten zur Selbstbeteiligung und zum Versicherungsschutz regelt die Probefahrtvereinbarung.
(3) Das Fahrzeug darf während der Probefahrt nur vom Interessenten selbst geführt und nicht ins Ausland gebracht werden, soweit nichts anderes vereinbart ist.
§ 16 Fernabsatz und Widerrufsrecht
(1) Wird ein Kaufvertrag mit einem Verbraucher ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen (z. B. per Telefon, E-Mail oder Messenger, ohne gleichzeitige persönliche Anwesenheit beider Seiten), steht dem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht von 14 Tagen zu. Der Verbraucher erhält in diesem Fall vor Vertragsschluss eine gesonderte Widerrufsbelehrung mit Muster-Widerrufsformular.
(2) Kaufverträge, die in den Geschäftsräumen des Verkäufers geschlossen werden, sind nicht widerruflich.
§ 17 Export
(1) Bei Lieferungen ins Ausland ist der Käufer für die Einhaltung der Einfuhr-, Zulassungs- und Steuervorschriften des Bestimmungslandes verantwortlich.
(2) Für eine umsatzsteuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung oder Ausfuhr muss der Käufer die erforderlichen Nachweise (z. B. gültige USt-IdNr., Gelangensbestätigung, Ausfuhrnachweis) erbringen. Andernfalls wird die gesetzliche Umsatzsteuer nachberechnet.
§ 18 Mietwagen
Stellt der Verkäufer einem Kunden einen Mietwagen zur Verfügung, gelten die bei Übergabe zu unterzeichnenden Mietbedingungen.
§ 19 Datenschutz
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in der Datenschutzerklärung.
§ 20 Streitbeilegung
Der Verkäufer ist nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
§ 21 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur, soweit dadurch nicht der Schutz zwingender Bestimmungen des Staates entzogen wird, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Sitz des Verkäufers (Steinheim an der Murr).
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
